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Bundesentwicklungsminister Dr. Gerd Müller (CSU) kann im nächsten Jahr 6,44 Milliarden Euro ausgeben, rund 1,84 Millionen Euro mehr als 2014. Das sieht der Haushaltsentwurf der Bundesregierung (18/2000) für den Einzelplan 23 des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) vor. Über den Etat wird am Mittwoch, 10. September 2014, ab 19 Uhr in erster Lesung beraten.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Intenet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Ein Großteil der Mittel soll für die bilaterale staatliche Zusammenarbeit aufgewendet werden. Rund 2,97 Milliarden Euro sind hierfür 2015 vorgesehen, 67,93 Millionen Euro weniger als im laufenden Haushaltsjahr. Im Einzelnen entfallen auf den Bereich der bilateralen Technischen Zusammenarbeit 1,2 Milliarden Euro (2014: 1,3 Milliarden Euro). Mit diesen Mitteln fördert das BMZ entwicklungspolitisch wichtige Vorhaben in Kooperationsländern.
Im Zuge der Bilateralen Finanziellen Zusammenarbeit wird diese Förderung unter anderem durch Darlehen und Zuschüsse gewährt. Hierfür sind 2015 knapp 1,59 Milliarden Euro vorgesehen (2014: 1,55 Milliarden Euro).
Zweitgrößter Ausgabeposten ist der Teil der multilateralen Entwicklungszusammenarbeit, in deren Rahmen Deutschland einen Beitrag für supranationale Institutionen, internationale Einrichtungen und Nichtregierungsorganisationen leistet: Hier sind Ausgaben von 1,31 Milliarden Euro vorgesehen (2014: 1,3 Milliarden) - davon unter anderem 738 Millionen Euro für den Europäischen Entwicklungsfonds, 200 Millionen Euro für den Globalen Fonds zur Bekämpfung von Aids, Tuberkulose und Malaria sowie knapp 140 Millionen Euro unter anderem für die Vereinten Nationen.
Abstriche will die Bundesregierung erneut bei den multilateralen Hilfen zum weltweiten Umweltschutz, zur Erhaltung der Biodiversität und zum Klimaschutz machen - hier sind 175 Millionen Euro eingeplant gegenüber 183 Millionen Euro im laufenden Haushaltsjahr. Demgegenüber sollen die Mittel für den internationalen Klima- und Umweltschutz im Kapitel "Sonstige Bewilligungen" um knapp 25 Millionen Euro auf nun 164 Millionen Euro steigen.
Der deutsche Beitrag für Entwicklungsbanken - das drittgrößte Kapitel im BMZ-Etat - bleibt mit insgesamt 860 Millionen Euro annähernd gleich (2014: 862 Millionen Euro). Für die Förderung des zivilgesellschaftlichen, kommunalen und wirtschaftlichen Engagements sollen 2015 knapp 765 Millionen Euro zur Verfügung stehen (2014: 775 Millionen Euro) - darunter fällt unter anderem die Förderung entwicklungspolitischer Vorhaben der politischen Stiftungen und der Kirchen.
Das Ministerium will darüber hinaus in der laufenden Legislaturperiode mit drei Sonderinitiativen Akzente setzen. Mit der Initiative „Eine Welt ohne Hunger“ will das BMZ dazu beitragen, den Hunger und die Mangelernährung zu bekämpfen und die ländliche Entwicklung als wichtigste Voraussetzung für Ernährungssicherung zu stärken. 100 Millionen Euro sind hierfür im Etat vorgesehen - 30 Millionen Euro mehr als im aktuellen Haushalt.
Die Initiative „Stabilisierung und Entwicklung Nordafrika-Nahost“ soll die Demokratie in fragilen Situationen insbesondere in Nordafrika und im Nahen Osten fördern und den Menschen ökonomische Perspektiven bieten. 40 Millionen Euro sollen hierfür an Mitteln bereitstehen (2014: 20 Millionen Euro).
Im Rahmen der Sonderinitiative „Fluchtursachen bekämpfen, Flüchtlinge reintegrieren“ sollen Fluchtursachen vermindert werden und Flüchtlinge und Binnenvertriebene vor Ort eine Lebensperspektive erhalten. Der Etatentwurf sieht hier Ausgaben in Höhe von 100 Millionen Euro vor - und damit 30 Millionen Euro mehr als 2014.
Der Etatentwurf weist zudem 566,16 Millionen Euro an Einnahmen aus. Das sind rund 136.000 Euro mehr als in diesem Jahr. Größter Ausgabenposten sind mit knapp vier Milliarden Euro die Investitionen. Sie sollen um 8,76 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr sinken.
Für Zuweisungen und Zuschüsse sind 1,92 Milliarden Euro vorgesehen (2014: 1,9 Milliarden Euro). Für Personalausgaben sind 81,54 Millionen Euro veranschlagt (80,55 Millionen Euro), für sächliche Verwaltungsausgaben 44,73 Millionen Euro (49,73 Millionen Euro). (ahe/03.09.2014)