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Der Bundestag hat am Donnerstag, 11. September 2014, folgende Beschlüsse ohne vorherige abschließende Aussprache gefasst:
Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2012: Gegen die Stimmen der Opposition hat der Bundestag am 11. September auf Empfehlung des Haushaltsausschusses (18/1971) die Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2012 gemäß Artikel 114 Absatz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit Paragraf 114 der Bundeshaushaltsordnung entlastet. Das Parlament stimmte der Entlastung aufgrund der Anträge des Bundesfinanzministeriums durch Vorlage der Haushaltsrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2012 (17/14009) und der Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2012 (17/14010) sowie aufgrund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2013 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes einschließlich der Feststellungen zur Jahresrechnung 2012 einerseits (18/111) und zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes mit weiteren Prüfungsergebnissen andererseits (18/1220) zu. Die Entlastung umfasst auch die Rechnung der Sondervermögen des Bundes, für die kein abweichendes Entlastungsverfahren vorgesehen ist. Zugleich forderte der Bundestag die Bundesregierung einstimmig auf, bei der Aufstellung und Ausführung der Bundeshaushaltspläne die Feststellungen des Haushaltsausschusses zu den Bemerkungen des Bundesrechnungshofes zu befolgen, die Wirtschaftlichkeit unter Berücksichtigung der Entscheidungen des Ausschusses zu steigern und die Berichtspflichten fristgerecht zu erfüllen, damit die Ergebnisse bei den Haushaltsberatungen zeitnah verwertet werden können.
Bundesrechnungshof entlastet: Der Bundestag hat am 11. September einstimmig beschlossen, dass der Bundesrechnungshof mit der Vorlage der Rechnung für das Haushaltsjahr 2013 (18/1560) seiner Verpflichtung nach Paragraf 101 der Bundeshaushaltsordnung nachgekommen ist und dass ihm für diese Rechnung Entlastung erteilt wird. Er folgte damit einer Empfehlung des Haushaltsausschusses (18/1972). (vom/11.09.2014)