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Leistungsausweitung für Pflegebedürftige

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Leistungsausweitung für Pflegebedürftige (18/1789) und ein Antrag der Fraktion Die Linke zur Weiterentwicklung der Pflege (18/1953) stehen im Fokus einer öffentlichen  Anhörung des Gesundheitsausschusses unter Vorsitz von Dr. Edgar Franke (SPD). Die Sitzung findet am Mittwoch, 24. September 2014, im Raum 3.101 im Berliner Marie-Elisabeth-Lüders-Haus ab 15.30 Uhr statt.

Die Sitzung wird zeitversetzt im Parlamentsfernsehen, im Internet und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Schrittweise Erhöhung der Leistungen und Beiträge

Dem Entwurf der Bundesregierung zufolge werden Anfang 2015 die Leistungen für Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegekräfte systematisch erhöht. Der Beitrag zur Pflegeversicherung von derzeit 2,05 Prozent des Bruttoeinkommens (Kinderlose 2,3 Prozent) steigt Anfang nächsten Jahres um 0,3 Punkte auf dann 2,35 Prozent (2,6 Prozent für Kinderlose).

Mit zwei „Pflegestärkungsgesetzen“ sollen in dieser Wahlperiode die Beiträge in zwei Schritten um insgesamt 0,5 Prozentpunkte angehoben werden. Dadurch stehen dann rund fünf Milliarden Euro mehr pro Jahr für die Pflege zur Verfügung.

Mehr Betreuungskräfte und ein Vorsorgefonds

Zunächst werden ab 2015 mit 2,4 Milliarden Euro jährlich (0,2 Prozentpunkte) die ausgeweiteten Pflegeleistungen finanziert. Davon gehen 1,4 Milliarden Euro in die häusliche und eine Milliarde Euro in die stationäre Pflege. Vorgesehen sind konkrete Verbesserungen bei der sogenannten Verhinderungs- und Kurzzeitpflege wie auch bei der teilstationären Tages- und Nachtpflege.

Weitere 1,2 Milliarden Euro (0,1 Prozentpunkt) sind für einen Vorsorgefonds zugunsten der Baby-Boomer-Generation reserviert. Ab 2015 sollen 20 Jahre lang Beitragsgelder in den Fonds eingespeist und ab 2035 erneut 20 Jahre lang zur Stabilisierung der Beiträge von dort wieder entnommen werden.

Aufgrund der demografischen Entwicklung wird nach Berechnungen der Bundesregierung die Zahl der Pflegebedürftigen von derzeit rund 2,5 Millionen über etwa 3,5 Millionen im Jahr 2030 auf mehr als vier Millionen im Jahr 2050 ansteigen. Nach 2055 soll die Zahl der Pflegefälle dann wieder sinken. Das maximale Kapitalvolumen des Fonds wird auf 37 bis 42 Milliarden Euro geschätzt.

Linke fordert eine Abkehr vom Teilkostenprinzip

Nach Ansicht der Fraktion Die Linke muss die gesetzliche Pflegeversicherung ganz neu aufgestellt und finanziell besser untersetzt werden. Deshalb werden eine Abkehr vom „Teilkostenprinzip“ und die Einführung einer „solidarischen Gesundheitsversicherung“ (Bürgerversicherung) gefordert, um auch die Pflegekosten langfristig abzusichern.

Die Pflegeleistungen müssen nach Ansicht der Linksfraktion deutlich ausgeweitet werden und sich besser an den Bedürfnissen der Pflegefälle orientieren. Dabei müssten auch kognitive und psychische Einschränkungen mit berücksichtigt werden. Das starre Pflegestufenmodell gelte es zu überwinden. Den von der Bundesregierung geplanten Pflegevorsorgefonds für die Baby-Boomer-Generation lehnt die Linksfraktion ebenso ab wie die private Zusatzversicherung, die als „Pflege-Bahr“ bekannt ist. (eis/pk/04.09.2014)

Zeit: Mittwoch, 24. September 2014, 15.30 Uhr bis 18.30 Uhr
Ort:  Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3.101

Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32407, Fax: 030/227-36724, E-Mail: gesundheitsausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zur Sitzung muss ein Personaldokument mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.

Liste der geladenen Sachverständigen

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N. N.