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Anhörung zur Novelle des Antiterrordateigesetzes

Die geplante Novellierung des Antiterrordateigesetzes (18/1565) durch die Bundesregierung ist Thema einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses. Mit dem Entwurf sollen Vorgaben aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. April vergangenen Jahres (Aktenzeichen: 1 BvR 1215/07) umgesetzt werden. Der Ausschuss tagt unter Vorsitz von Wolfgang Bosbach (CDU/CSU) am Montag, 22. September 2014, ab 14 Uhr im Europasaal 4.900 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin.

Die Sitzung wird live im Internet und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Forderung nach wirksamer Aufsicht

Danach ist die Errichtung einer Antiterrordatei als Verbunddatei verschiedener Sicherheitsbehörden zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus „in ihren Grundstrukturen mit der Verfassung vereinbar“, wie die Regierung in der Vorlage ausführt. Bei einigen Regelungen verlange das Gericht jedoch „im Hinblick auf den Bestimmtheitsgrundsatz und das Übermaßverbot Änderungen“.

Dies betreffe die „Bestimmung der beteiligten Behörden, die Reichweite der als terrorismusnah erfassten Personen, die Einbeziehung von Kontaktpersonen, die Nutzung von verdeckt bereitgestellten erweiterten Grunddaten“ und die „Konkretisierungsbefugnis der Sicherheitsbehörden für die zu speichernden Daten“, schreibt die Bundesregierung in der Begründung des Entwurfs.

Ebenfalls betroffen sind danach „die Gewährleistung einer wirksamen Aufsicht und die Einbeziehung von Daten in die Antiterrordatei, die durch Eingriffe in das Brief- und Fernmeldegeheimnis und das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung erhoben wurden“.

Bundeskriminalamt soll dem Bundestag berichten

Nach der Neuregelung soll unter anderem das Bundeskriminalamt dem Bundestag und der Öffentlichkeit alle drei Jahre erstmalig zum 1. August 2017 über den Datenbestand und die Nutzung der Antiterrordatei berichten müssen. Darüber hinaus sollen die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder nach dem Vorschlag künftig im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit Datenschutzkontrollen mindestens alle zwei Jahre durchführen, wie die Bundesregierung schreibt.

Neben den vom Bundesverfassungsgericht beanstandeten Vorschriften im Antiterrordateigesetz sollen mit der Novelle auch die entsprechenden Vorschriften im Rechtsextremismus-Datei-Gesetz geändert werden. (eis/sto/10.09.2014)

Zeit: Montag, 22. September 2014, 14 Uhr bis 16 Uhr
Ort:  Berlin, Paul-Löbe-Haus, Europasaal 4.900

Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32858, Fax: 030/227-36994, E-Mail: innenausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zum Einlass muss ein Personaldokument mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.

Liste der geladenen Sachverständigen