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NSA-Ausschuss richtet Blick nach Bad Aibling

Mit der Durchleuchtung des vom Bundesnachrichtendienst (BND) betriebenen Horchpostens in Bad Aibling und der Kooperation des deutschen Auslandsgeheimdiensts mit dem US-Nachrichtendienst NSA an diesem bayerischen Standort startet der Untersuchungsausschuss, der den NSA-Spähskandal wegen der massenhaften Überwachung von Bürgern, Unternehmen und Politikern bis hin zu Kanzlerin Angela Merkel erhellen soll, in eine neue Phase seiner Tätigkeit.

Zwei Zeugen geladen

Zu der öffentlichen Sitzung am Donnerstag, 25. September 2014, sind zwei Zeugen geladen: der Leiter der Bad Aiblinger BND-Dienststelle, der mit dem Kürzel R. U. angekündigt wird, und der als J. Z. firmierende Mitarbeiter, der für jene BND-Abteilung zuständig ist, in der die von der NSA entwickelte Software X-Keyscore genutzt wird. Die Vernehmung des zweiten Zeugen dürfte hinter verschlossenen Türen stattfinden.

Das öffentliche Treffen des Bundestagsgremiums unter Vorsitz von Prof. Dr. Patrick Sensburg (CDU/CSU) beginnt um 12 Uhr im Europasaal 4.900 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin.

Die Rolle deutscher Geheimdienste

Zum Auftrag des Ausschusses gehört es auch aufzuklären, ob und inwiefern hiesige Nachrichtendienste in die Affäre um die massenhafte Ausforschung der Telekommunikationsdaten von Millionen Deutschen verwickelt sind. Inwiefern hatten inländische Dienste von den Praktiken der NSA wie auch der Geheimdienste in Großbritannien und anderer Staaten Kenntnis, waren daran beteiligt oder zogen sogar Nutzen daraus? Wie eng haben deutsche Nachrichtendienste mit ihren internationalen Partnern kooperiert, welche Informationen wurden übermittelt?

Im Einzelnen wollen sich die Abgeordneten mit mehreren Aspekten befassen. Fand etwa ein internationaler „Ringtausch“ mit geheimdienstlichen Erkenntnissen statt? Erhielten hiesige Nachrichtendienste von ausländischen Partnern Informationen, die sie sich selbst in der Bundesrepublik nicht beschaffen durften? Ließen deutsche Dienste der NSA oder britischen und anderen ausländischen Einrichtungen im Gegenzug neuralgische Daten aus Deutschland zukommen? Wurde der Einsatz von US-Kampfdrohnen vielleicht auch von der Bundesrepublik aus gesteuert? Gelangten Erkenntnisse aus der Befragung von Asylbewerbern zu Geheimdiensten anderer Länder?

Ein Symbol des NSA-Spähskandals

Zum Auftakt dieser Recherchen will sich der Ausschuss am 25. September mit dem Horchposten in Bad Aibling befassen. Dessen Anlagen, die wie gewaltige Golfbälle in der Region der Voralpen liegen, wurden inzwischen zu einem Symbol, das in Medien häufig die NSA-Spähaffäre illustriert. Die Station wurde jahrzehntelang von der NSA betrieben und dann an den BND übergeben. Die Parlamentarier wollen herausfinden, in welchem Umfang in Bad Aibling weiterhin mit dem US-Geheimdienst kooperiert wird, so sollen die USA an dem bayerischen Standort immer noch ein Verbindungsbüro unterhalten.

Millionen von Datensätzen

Laut Medienberichten soll der BND über Bad Aibling massenhaft Daten aus seiner Fernmeldeaufklärung im Nahen Osten, in Somalia und in Afghanistan an die NSA weiterleiten. Nach Unterlagen des ehemaligen NSA-Mitarbeiters Edward Snowden, dessen Enthüllungen den Spähskandal ins Rollen gebracht haben, gingen monatlich fast 500 Millionen Datensätze an den US-Nachrichtendienst.

Bei der Auswertung seiner Fernmeldeaufklärung soll sich der BND in Bad Aibling auch auf Softwareprogramme stützen, die von der NSA entwickelt und zur Verfügung gestellt wurden. Im Gegenzug soll der BND seine Erkenntnisse aus der Telekommunikationsüberwachung auf Wunsch des US-Nachrichtendiensts nach bestimmten Suchbegriffen durchforstet haben.

Erhielt die NSA Informationen über deutsche Bürger?

Den Ausschuss interessiert, ob die Kooperation zwischen BND und NSA in Bad Aibling an sich mit hiesigem Recht vereinbar ist. Zudem geht es um die brisante Frage, ob dabei möglicherweise sogar Daten deutscher Staatsbürger zur NSA gelangt sind.

Einige Medien zitierten BND-Angaben, wonach dies nicht der Fall und die Kooperation mit der NSA gesetzeskonform sei. (kos/17.09.2014)