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Berlin: (hib/VER) Die Expertenansichten zur Einführung einer Frauenquote für Wirtschaftsunternehmen gehen auseinander. Zwar herrscht Einigkeit darüber, dass ein höherer Frauenanteil in Unternehmen wünschenswert ist. Doch die Meinung zu einer gesetzlich verordneten Frauenquote ist geteilt. Das ist zumindest das Ergebnis einer öffentlichen Anhörung von Sachverständigen des Rechtsausschusses am Mittwochnachmittag. Neun Sachverständige – vier Männer und fünf Frauen – legten ihre Positionen zum Thema dar.
Für eine Frauenquote sprach sich beispielsweise die freiberufliche Wissenschaftlerin und Autorin Gisela Notz aus Berlin aus. Die seit mehr als zehn Jahren geltende Selbstverpflichtung von Unternehmen habe nichts gebracht. Deshalb sei eine mit Sanktionen verbundene Quote unumgänglich. Grund dafür sei die Veränderungsresistenz der Verantwortlichen, sagte Notz.
Die Forderungen von Thomas Sattelberger, Stiftungsvorstand der ZU-Stiftung (Trägerstiftung der Zeppelin Universität (ZU) Friedrichshafen) und ehemaliger Personalvorstand Deutsche Telekom AG, München, gingen über die der Quoteneinführung hinaus. Er sagte, dass es zusätzlich der Verpflichtung bedürfe, generell im gesamten Unternehmen den Frauenanteil zu erhöhen. In Norwegen, führte Sattelberger als Beispiel an, gebe es zwar eine Frauenquote für Führungspositionen. Aber unterhalb der Führungsebenen würden zu wenig Frauen beschäftigt.
Marie-Christine Ostermann vom Verband Die Familienunternehmer – ASU e.V. aus Berlin hingegen argumentierte, dass eine Frauenquote die Einheit von Risiko und Haftung trenne: Der Staat greife über die Personalpolitik ein, ohne Verantwortung für das Unternehmen zu tragen. Deshalb
lehne ihr Verband die Quote ab, wünsche sich aber insgesamt mehr Frauen in Unternehmen. Dafür sei eine familienfreundliche Gestaltung der Arbeitswelt wichtig. Die Forderung nach einer Frauenquote sei reine „Schaufensterpolitik“.
Auch der Bundesverband der Deutschen Industrie e.V., Berlin, lehne eine Frauenquote ab, erklärte sein Vertreter Heiko Willems. Dennoch befürworte er Frauen in Führungspositionen. Ihr Anteil sei bereits gestiegen und werde weiter steigen. Gründe dafür seien unter anderem der Fachkräftemangel und die demografische Entwicklung in Deutschland, argumentierte Willems. Insbesondere eine alle Branchen betreffende einheitliche Quote lehne der Verband ab. Sie werde den unterschiedlichen Bereichen, beispielsweise in der Industrie, nicht gerecht.
Anlass der Anhörung waren jeweils ein Gesetzentwurf des Bundesrats (17/11270) und der SPD-Fraktion (17/8878) sowie ein gemeinsamer von SPD- und Grünen-Fraktion (17/11139). Die Länderkammer fordert „die Einführung gesetzlicher Mindestquoten für die Besetzung von Aufsichtsräten mit Männern und Frauen“. Lange Übergangsfristen und eine zweistufige Einführung von „zunächst 20 Prozent und 40 Prozent in der Endstufe“ würden eine breite Akzeptanz auf Seiten der betroffenen Unternehmen ermöglichen.
Ähnliche Forderungen stellt auch die SPD-Fraktion in ihrem Entwurf. Eine stufenweise eingeführte Mindestquote von 40 Prozent für Frauen und Männer in Aufsichtsräten und Vorständen solle ab 2015 gelten. Der gemeinsame Entwurf (17/11139) von Sozialdemokraten und Bündnisgrünen fordert die gesetzliche Frauenquote von 40 Prozent in den Aufsichtsräten DAX-notierter Unternehmen. Um sie zu erreichen, soll eine Übergangsfrist von elf Jahren gewährt werden.
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