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Berlin: (hib/AW) Die Evaluation der familienpolitischen Leistungen wird noch in der laufenden Legislaturperiode abgeschlossen. Dies sagte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) am Mittwoch den Abgeordneten im Familienausschuss zu. Sie warne allerdings vor falschen Erwartungen. Der Bericht werde letztlich eine Kosten-Nutzen-Analyse zu den einzelnen staatlichen Leistungen für Familien darstellen. Die beauftragten Wissenschaftler würden keine Aussagen darüber machen, welche Leistungen weitergeführt, verändert oder gestrichen werden sollten. Dies sei die Aufgabe der Politik. Schröder gab dem Ausschuss einen Überblick über die noch verbleibenden Vorhaben bis zum Ende der Legislaturperiode im Herbst dieses Jahres. Zugleich nutzte sie die Gelegenheit für eine erste Bilanz der Familienpolitik der vergangenen Jahre. Die christlich-liberale Koalition habe den Großteil ihrer Vorhaben und Ziele „erfolgreich“ abgearbeitet. Als Beispiele führte Schröder das neue Kinderschutzgesetz, den Ausbau der Kindertagesstätten und damit verbunden die größere Wahlfreiheit für Eltern durch das Betreuungsgeld, die Einführung des Bundesfreiwilligendienstes und die Flexi-Quote, um den Anteil von Frauen in Führungspositionen in der Wirtschaft zu erhöhen, an.
Schröder äußerte sich optimistisch, dass der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder bis drei Jahren wie vereinbart bis zum August realisiert werden kann. Inzwischen seien die ursprünglich vom Bund bereit gestellten vier Milliarden Euro für den Kita-Ausbau zu 99 Prozent abgerufen worden. Dies habe vor vier Wochen bei weitem noch nicht so günstig ausgesehen, sagte Schröder. Erst nachdem sie einzelnen Bundesländern gedroht habe, die nicht abgerufenen Mittel anderen Ländern zur Verfügung zu stellen, sei Bewegung in die Sache gekommen, betonte die Ministerin. Die zusätzlichen Mittel von 580 Millionen Euro für die Einrichtung von weiteren 30.000 Betreuungsplätze würden vom Bundestag in dieser Woche mit der Verabschiedung des entsprechenden Gesetzes der Koalitionsfraktionen (17/12057) am Donnerstag freigegeben. Auch der Bundesrat habe eine schnelle Beratung – unter Umständen noch am Freitag – zugesagt.
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