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Berlin: (hib/TVW) Die Grünen halten die geltende Regelung zum Krankengeld für unständig und kurzfristig Beschäftigte sowie Selbstständige für unbefriedigend. In einem Antrag (17/12067) schreibt die Fraktion, dass für diese Gruppe ein Anspruch auf Krankengeld erst von der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit an bestehe. Seit 2009 sei ein früherer Bezug von Krankengeld ausschließlich über einen Wahltarif möglich. Die Grünen fordern, diese Regelung durch die bis 2008 geltende Krankengeldregelung zu ersetzen. Danach könnten die kurzzeitig und unständig Beschäftigten meist schon ab dem ersten Krankheitstag Krankengeld erhalten.
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