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Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung setzt sich für die Verfolgung von Gewaltdelikten gegen Frauen in Konflikten sowie einen angemessen ausgestatteten Zeugenschutz ein. Sie befürwortet ferner eine psychologisch begleitete Vorbereitung von Zeugen auf den Prozess. Das geht aus einer Unterrichtung (17/11943) zum Aktionsplan zur Umsetzung des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen für den Zeitraum 2013 bis 2016 hervor. Darin seien erstmals Konfliktparteien dazu aufgerufen worden, die Rechte von Frauen zu schützen und Frauen gleichberechtigt in Friedensverhandlungen, Konfliktschlichtung und den Wiederaufbau mit einzubeziehen. Weiter heißt es, wirksame Gewaltprävention sei ohne die Förderung der rechtlichen und sozialen Gleichberechtigung nicht denkbar. Dabei seien Maßnahmen zur wirtschaftlichen Stärkung von Frauen notwendiger Bestandteil jeglicher Ermächtigung von Frauen. Der Abbau häufig anzutreffender, Frauen und Mädchen diskriminierender Gesetzeslagen, insbesondere, im Erb-, Land- und Eigentumsrecht, sei wichtiger Bestandteil der Bemühungen der Bundesregierung um die rechtliche und soziale Gleichstellung der Geschlechter.
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