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Berlin: (hib/HLE) Eine Angleichung der Schadenersatzregelungen im Bundesberggesetz für Schäden aus untertägiger bergbaulicher Tätigkeit einerseits und für Schäden aus dem Bau oder Betrieb von Untergrundspeichern andererseits wird derzeit geprüft. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/11985) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/11796).
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