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Berlin: (hib/STO) Das Ruhegehalt für die Mitglieder der Bundesregierung beträgt deren Angaben zufolge nach Vollendung einer Amtszeit von mindestens vier Jahren 27,74 Prozent des Amtsgehalts und Ortszuschlages. Es steigt mit jedem weiteren Amtsjahr um 2,39167 Prozent bis zum Höchstsatz von 71,75 Prozent, wie die Regierung in ihrer Antwort (17/12017) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/11904‘) erläutert. Bei einer Beendigung des Amtsverhältnisses aufgrund der Entlassung der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers nach Artikel 67 des Grundgesetzes, bei jeder anderen Erledigung des Amtes der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers oder im Falle der Auflösung des Deutschen Bundestages gelte bei einer ununterbrochenen Zugehörigkeit zur Bundesregierung von mehr als zwei Jahren diese als Amtszeit von vier Jahren.
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