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Berlin: (hib/STO) Die Frage, „inwieweit ein ,Notfallplan‘ des Bundes für den Fall eines groß angelegten IT-Angriffs oder Störungen anderer Art“ existiert, ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (17/11969) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/11757). Wie die Regierung darin erläutert, setzt das IT-Krisenmanagement „auf die existierenden Mechanismen und Maßnahmen des allgemeinen Krisenmanagements“. Eine zentrale Rolle bei der Bewältigung von IT-Krisen spiele dabei das Nationale Cyber-Abwehrzentrum, das IT-Vorfälle bewertet und Handlungsempfehlungen ausspricht. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unterstütze dabei.
Festgestellte groß angelegte IT-Angriffe oder Störungen anderer Art würden bewertet und Betroffene bei der Bewältigung mit konkreter technischer Hilfestellung unterstützt, schreibt die Regierung weiter. Dabei werde „mit den zuständigen Stellen in der öffentlichen Verwaltung, den kritischen Infrastrukturen, der Wirtschaft und den Bürgern jeweils geeignet zusammengearbeitet“. Die Reaktionsfähigkeit zur Krisenbewältigung werde von der Bundesverwaltung in Zusammenarbeit mit den Ländervertretungen regelmäßig geübt. Das BSI arbeitet den Angaben zufolge „bereits seit 2007 auf kooperativer Basis mit zahlreichen Vertretern kritischer Infrastrukturen zusammen, übt regelmäßig die Abwehr von IT-Sicherheitsvorfällen und Kommunikationswege und erarbeitet mögliche Krisenreaktionsmaßnahmen“.
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