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Berlin: (hib/HAU) Für eine monatliche Unterstützung der Opfer des Dopings in der DDR von „wenigstens 200 Euro“ spricht sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (17/12393) aus. Die Abgeordneten fordern, das Dopingopfer-Hilfegesetz wieder zu öffnen, da sich die Kriterien für ein Hilfeleisten bereits bei der Auszahlung aus dem bundeseigenen Fonds bewährt hätten. Aus dem Fonds mit einem Umfang von zwei Millionen Euro hätten insgesamt 194 Anspruchsberechtigte einmalig knapp 10.500 Euro erhalten, schreiben die Abgeordneten. Dies habe die Situation der Betroffenen zwar zeitweise verbessert. Da es sich bei den Folgen des Dopings jedoch um dauerhafte Gesundheitsschäden handle und die Beschwerden mit steigendem Alter zunehmen würden, könne eine Einmalzahlung nicht als dauerhaft ausreichende Unterstützung betrachtet werden. „Bleibende Schäden verlangen bleibende Hilfe“, urteilen die Grünen.
Zugleich verweisen sie darauf, dass infolge der Schädigungen bei den Opfern die Erwerbstätigkeit und damit auch der Erwerb von Rentenansprüchen stark eingeschränkt sei. Daher käme aus Sicht der Abgeordneten die Gewährung der Rente als zusätzliche Leistung erst ab Erreichen des gesetzlichen Rentenalters für viele Betroffene zu spät.
In dem Antrag schlägt die Fraktion vor, den anspruchsberechtigten Personenkreis aus dem Dopingopfer-Hilfegesetz dahingehend zu beschränken, dass die erstmalige Verabreichung der Dopingsubstanz vor Eintritt der Volljährigkeit erfolgt sein muss. Außerdem soll ihrer Ansicht nach die Gewährung der Leistung nicht von der Inanspruchnahme der Einmalzahlung nach dem Dopingopfer-Hilfegesetz abhängig gemacht werden. Die Antragmöglichkeit solle zudem dauerhaft gewährleistet und nicht zeitlich eingegrenzt werden.
Die Abgeordneten der Grünen sehen auch einen erhöhten Beratungsbedarf bei den Betroffenen. Daher müssten für die Einrichtung und den Betrieb einer unabhängigen Beratungsstelle für Dopingopfer „zeitlich begrenzt“ Finanzmittel bereitgestellt werden, wird gefordert. Des Weiteren wird in dem Antrag verlangt, alle notwendigen Schritte zu ergreifen, um einen Zugang für Dopingopfer zu den noch vorhandenen Aktenbeständen, die das DDR-Doping dokumentierten, zu erleichtern. Aufbau und Unterhalt eines Dopingopfer-Archives müssten zudem finanziell und inhaltlich unterstützt werden.
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