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Berlin: (hib/AW) Die Bundesregierung will dem Fachkräftemangel in der Altenpflege mit einer Qualifizierungsoffensive entgegentreten. Der Gesetzentwurf (17/12327) sieht unter anderem vor, dass im Fall von entsprechenden Vorkenntnissen die Ausbildungszeit für Altenpfleger um ein Drittel verkürzt wird. Zudem soll für drei Jahre die Finanzierung von nicht verkürzbaren Weiterbildungen zum Beruf des Altenpflegers in voller Höhe bei gleichzeitigem Bezug von Arbeitslosengeld oder von Leistungen zur Grundsicherung durch die Bundesagentur für Arbeit ermöglicht werden.
Mit dem Gesetz soll die von Bund, Ländern und Verbänden im Dezember 2012 beschlossene „Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege“ umgesetzt werden. Ziel der Offensive ist es, in den kommenden drei Jahren die Zahl von Auszubildenden in der Altenpflege stufenweise um jährlich zehn Prozent zu steigern und bis zu 4.000 Pflegehelfer für eine Weiterbildung zur Altenpflegekraft zu gewinnen.
Weitere Änderungen betreffen die Umsatzsteuer. So soll im gewerblichen Kunsthandel der ermäßigte Umsatzsteuersatz abgeschafft werden. Der ermäßigte Steuersatze verstoße gegen „die verbindlichen Vorgaben des Unionsrechts“. Um Betrügereien bei der Umsatzsteuer zu vermeiden, wird außerdem die Steuerschuldnerschaft bei der Lieferung von Strom und Erdgas auf den Leistungsempfänger ausgedehnt. Hierzu müsse es aber noch eine Ermächtigung der EU geben, schreiben die Fraktionen.
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