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Berlin: (hib/HLE) Die Europäische Union hat ein Handelsabkommen mit Kolumbien und Peru geschlossen. Da die EU für Teile des Abkommens keine Kompetenz besitzt, werden neben der EU auch ihre Mitgliedstaaten Vertragspartner. Daher hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zu dem Handelsübereinkommen vom 26. Juni 2012 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits (17/12354) eingebracht. Die Bundesregierung schreibt dazu, „vor dem Hintergrund der fortschreitenden Globalisierung und der sich intensivierenden Handelsströme zwischen Europa und Lateinamerika, hat es die Europäische Union als ihre Aufgabe erkannt, die Chancen für die bestehende Komplementarität der Wirtschaftsräume zu nutzen, um dadurch den Wohlstand der Länder zu mehren, das Wachstum zu konsolidieren und so die Lebensbedingungen der Menschen zu verbessern“.
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