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Berlin: (hib/AW) Die Regelungen zum freiwilligen Wehrdienst in der Bundeswehr sollen in das Soldatengesetz integriert werden. Der entsprechende Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Soldatengesetzes (17/12353) sieht unter anderem vor, dass der freiwillige Wehrdienst von sechs bis maximal 23 Monaten als „besonderes staatsbürgerliches Engagement“ normiert wird. Eine Verwendung von Wehrdienstleistenden in Auslandseinsätzen bedarf einer gesonderten freiwilligen Verpflichtungserklärung. Bei einer Wehrdienstzeit von mehr als elf Monaten ist die Abgabe dieser Verpflichtungserklärung allerdings obligatorisch.
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