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Berlin: (hib/VER) Die Generalunternehmerhaftung für Sozialversicherungsbeiträge in der Bauwirtschaft habe sich bewährt, schreibt die Bundesregierung in einer Unterrichtung (17/11920). „Der Gesetzgeber ist daher nicht gefordert, richtungsweisende Neuregelungen zu schaffen, “ informiert sie den Bundestag über die Ergebnisse der Evaluierung von Wirksamkeit und Reichweite der Generalunternehmerhaftung. Diese war im August 2002 zur Erleichterung der Bekämpfung illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit eingeführt worden. Ihre Bewertung im Jahr 2012 ist im Vierten Buch Sozialgesetzbuch festgeschrieben.
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