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Berlin: (hib/HLE) Um Änderungen bei den Genehmigungspflichten für Ausfuhren von Rüstungsgütern geht es in der von der Bundesregierung vorgelegten 110. Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste (17/12227). Die Änderungen würden voraussichtlich nicht zu Veränderungen der Antragszahlen für Ausfuhr- und Verbringungsgenehmigungen führen, schreibt die Bundesregierung.
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