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Berlin: (hib/STO) Die „Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes auf die Entwicklung beim Menschenhandel“ thematisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (17/12291). Darin erkundigen sich die Abgeordneten, ob die Bundesregierung bestätigen kann, dass sich nach Angaben des Bundeskriminalamtes „die Anzahl der mutmaßlichen Opfer von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung vom Jahr 2000 bis zum Jahr 2011 um knapp 31 Prozent verringert hat und im Vergleich zum Jahr 2003 sogar um 48 Prozent zurückgegangen ist“. Auch möchte die Fraktion unter anderem wissen, ob die Bundesregierung die Auffassung vertritt, „dass die Liberalisierung der Prostitution durch das Prostitutionsgesetz im Jahr 2002 zu einer Ausweitung des Phänomens des Menschenhandels von Frauen zum Zweck der sexuellen Ausbeutung geführt hat“.
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