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Berlin: (hib/STO) Die Auswirkungen des seit 2002 geltenden Prostitutionsgesetzes auf die Entwicklung beim Menschenhandel ist Gegenstand der Antwort der Bundesregierung (17/12504) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/12291). Danach wurden im Jahr 2000 „im Bundeslagebild Menschenhandel insgesamt 926 Opfer registriert, im Jahr 2011 waren es 640“. Dies entspreche einem Rückgang der Zahlen um knapp 31 Prozent, heißt es in der Antwort. Vergleiche man die Zahl der registrierten Opfer im Jahr 2003 in Höhe von 1.235 mit der Zahl aus dem Jahr 2011, sei hier ein Rückgang um gut 48 Prozent feststellbar, schreibt die Regierung weiter. Zugleich verweist sie darauf, dass „von einer hohen Dunkelziffer auszugehen“ sei.
Die Frage, ob es seit Einführung des Prostitutionsgesetzes eine Ausweitung des Phänomens des Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung gegeben hat, kann der Vorlage zufolge aus Sicht der Bundesregierung „nicht eindeutig beantwortet werden“. Das jährlich erstellte Lagebild des Bundeskriminalamtes weise „keinen signifikanten Anstieg der Opferzahlen im Bereich des Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung aus, der auf eine mit dem Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes kausal verknüpfte Ausweitung des Phänomens hinweisen würde“. Gleichwohl beobachte die Bundesregierung „mit Sorge Berichte aus der Praxis, die auf eine Ausweitung besonders problematischer Erscheinungsformen von Prostitution und auf ein vermehrtes Auftreten von Prostitution unter besonders ausbeuterischen Rahmenbedingungen hinweisen“.
Für diese sowie für die im Deliktsbereich Menschenhandel zu beobachtenden Veränderungen – unter anderem hinsichtlich der Hauptherkunftsländer der Opfer, der Vorgehensweisen der Täter und der Erscheinungsformen des Menschenhandels – ist nach Auffassung der Bundesregierung „ein komplexes Ursachengeflecht zu benennen“. Zu den bedeutsamsten Einflussfaktoren zählten hierbei die mit der EU-Osterweiterung einhergehenden Veränderungen sowie die „Tatsache, dass es bislang keine speziellen fachgesetzlichen Instrumente zur Regulierung von Prostitution und von Prostitutionsstätten gibt, die der Polizei und/oder Behörden angemessene Möglichkeiten einer Kontrolle der Bedingungen, unter denen Prostitution ausgeübt wird, und des oft kriminogenen Umfelds der Prostitution eröffnen würden“.
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