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Berlin: (hib/AHE) Der zehnte Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik in den auswärtigen Beziehungen und in anderen Politikbereichen (17/11250) steht im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe.
Die Veranstaltung beginnt am Mittwoch, 20. März um 16 Uhr im Sitzungssaal 1.228 des Jakob-Kaiser-Hauses in Berlin und soll drei Stunden dauern. Erwartet werden fünf Sachverständige: Günter Burkhardt (Pro Asyl), Daniel Legutke (Deutsche Kommission Justitia et Pax), Werner Hesse (Paritätischer Wohlfahrtsverband), Beate Rudolf (Deutsches Institut für Menschenrechte) sowie Michael Krennerich, (Nürnberger Menschenrechtszentrum).
Mit dem zehnten Menschenrechtsbericht informiert die Bundesregierung über ihre menschenrechtspolitischen Aktivitäten im In- und Ausland sowie über die Entwicklungen im internationalen und europäischen Menschenrechtssystem, und zwar in der Zeit vom 1. März 2010 bis 29. Februar 2012.
Der Bericht umfasst einen innen- und außenpolitischen Teil sowie einen dritten Teil, in dem die Regierung auf 169 Seiten die Entwicklung der Menschenrechtslage in rund 70 Ländern darstellt und Maßnahmen der deutschen und europäischen Menschenrechtspolitik in diesen Staaten beschreibt. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Thema „Arabischer Umbruch“.
Den vierten Teil bildet der „Aktionsplan Menschenrechte 2012 bis 2014“ der Bundesregierung. Darin legt sie die Prioritäten ihrer Menschenrechtspolitik in diesem Zeitraum dar. So will sie internationale menschenrechtliche Gremien und Überwachungsorgane wie den UN-Menschenrechtsrat stärken und Straflosigkeit bekämpfen. Ferner will sie für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe und gegen Folter eintreten sowie auf die Einhaltung der Menschenrechte bei der Terrorismusbekämpfung dringen.
Interessierte Besucher, die an der Sitzung teilnehmen möchten, können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Fax: 030/227-36052, E-Mail: menschenrechtsausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zur Sitzung muss ein Personaldokument mitgebracht werden.
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