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Berlin: (hib/AHE) Die Republik Kroatien soll zum 1. Juli 2013 der Europäischen Union beitreten können. Die Bundesregierung hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt (17/12769), mit dem eine Reihe von Rechtsvorschriften des Bundes angepasst werden sollen. Darin werden Rechtsvorschriften ergänzt sowie jene Regelungen in Bezug auf Kroatien aufgehoben, die mit dem EU-Beitritt gegenstandslos werden. Die Änderungen betreffen unter anderem das Aufenthalts- und Freizügigkeitsgesetz/EU und die Arbeitsgenehmigungsverordnung. „Erforderliche Übergangsmaßnahmen im Bereich der Arbeitnehmerfreizügigkeit und zur Beschränkung von Entsendungen in den Branchen Bau, Gebäudereinigung und Innendekoration werden mit dem Ziel eingeführt, den kroatischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und ihren Familienangehörigen dieselben Rechte und Erleichterungen beim Zugang zum Arbeitsmarkt zu gewähren, die für die Unionsbürger aus Bulgarien und Rumänien bis zum Ablauf der Übergangsregelungen für die uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit Ende 2013 gelten“, heißt es im Gesetzentwurf weiter.
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