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Berlin: (hib/JBB) Die Bundesregierung begrüßt die Vorlage eines EU-Richtlinienvorschlages zur Verbesserung der Klimabilanz von Kraftstoffen, fordert jedoch längere Übergangsfristen für konventionelle Biokraftstoffe. Das schreibt sie in einer Antwort (17/12429) auf eine Kleine Anfrage (17/12257) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. In der Anfrage erkundigte sich die Fraktion nach der Bewertung eines EU-Richtlinienvorschlages durch die Bundesregierung. Mit dem Vorschlag (COM(2012) 595) will die EU-Kommission vor allem die umwelt- und klimaschädlichen Landnutzungsänderungen eindämmen, die durch die Herstellung von Biokraftstoffen verursacht werden. Direkte Landnutzungsänderungen seien aufgrund der europäischen Nachhaltigkeitskriterien für Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe „nahezu ausgeschlossen“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort. Indirekte Landnutzungsänderungen durch die Nutzung von Biokraftstoffen sind allerdings möglich. Diese können zum Beispiel den Beitrag von Biokraftstoffen zum Klimaschutz gefährden und sich negativ auf die biologische Vielfalt auswirken. Deshalb seien Regelungen zur Vermeidung von indirekten Landnutzungsänderungen notwendig. Die Bundesregierung setze sich aus diesem Grund seit mehreren Jahren dafür ein, negative Effekte von indirekten Landnutzungsänderungen durch die Einführung einer anteiligen Obergrenze für konventionelle Biokraftstoffe künftig zu verhindern.
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