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Berlin: (hib/AW) Der Bund soll jährlich rund 120 Millionen Euro mehr für Zahlungen und Renten an contergangeschädigte Menschen aufbringen. Dies sieht ein gemeinsamer Gesetzentwurf von CDU/CSU, SPD und FDP (17/12678) vor, mit dem das Conterganstiftungsgesetz novelliert werden soll. Die Fraktionen berufen sich auf die Ergebnisse des Forschungsprojekts zur Lebenssituation von contergangeschädigten Menschen, das das Institut für Gerontologie der Universität Heidelberg im Auftrag des Deutschen Bundestages durchgeführt hat. Die Studie habe gezeigt, dass sich der Verlust von Fähigkeiten und Fertigkeiten der betroffenen Menschen in den letzten Jahren stark beschleunigt habe. Es bestehe dringender Handlungsbedarf, um die eine angemessene und zukunftsorientierte Unterstützung der älter werdenden Betroffenen zu sichern.
Derzeit haben 2.700 Menschen Anspruch auf Leistungen nach dem Conterganstiftungsgesetz.
Konkret sieht der Gesetzentwurf vor, dass die monatlichen Conterganrenten rückwirkend ab dem 1. Januar dieses Jahres von derzeit maximal 1.152 Euro auf maximal 6.912 Euro erhöht werden. Für die Anhebung dieser Renten soll der Bund rund 90 Millionen Euro jährlich aufbringen. Zudem sollen weitere 30 Millionen Euro jährlich für die Deckung spezifischer Bedarfe der betroffenen Menschen breitgestellt werden.
Durch die Novellierung des Gesetzes soll zudem geregelt werden, dass alle Leistungen ausländischer Staaten an contergangeschädigte Menschen künftig auf die Leistungen der Conterganstiftung – mit Ausnahme der jährlichen Sonderzahlungen – angerechnet werden sollen. Rund zehn Prozent der 2.700 Leistungsberechtigten leben derzeit im Ausland. Zudem sollen Unterhaltsansprüche contergeschädigter Menschen gegen nahe Angehörige im Bedarfsfall nicht auf den Träger der Sozialhilfe übergehen.
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