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Berlin: (hib/HLE) Die Entscheidung über den Ankauf sogenannter Steuer-CDs obliegt dem jeweiligen Bundesland. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/12623) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (17/12344) schreibt, teilen Bundesländer, die „Datenofferten“ annehmen wollen, dies dem Bundesfinanzministerium schriftlich mit. Beim Ankauf dieser Daten sei die Bundesregierung nie federführend gewesen.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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