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Berlin: (hib/JBB) Die von der Bundesregierung festgesetzten Ziele zum Ausbau der erneuerbaren Energien bleiben auch nach dem Vorschlag von Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU), eine sogenannte Strompreis-Sicherung in das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) einzubinden, weiterhin erhalten. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/12503) auf eine Kleine Anfrage (17/12323) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Diese hatten sich darin nach den Auswirkungen der Vorschlags von Bundesumweltminister Altmaier auf die Ausbauziele der Bundesregierung für erneuerbare Energien erkundigt. Laut Bundesregierung sind die Vorschläge Altmaiers als Grundlage für einen „Diskussionsprozess“ zu betrachten, der zusammen mit dem Ländern in einer Arbeitsgruppe geführt wird. Nach Abschluss der Gespräche soll ein Gesetzesentwurf zur Änderung des EEG erarbeitet werden. Insofern könnten auch noch keine genauen Angaben für die Ausbauziele im Stromsektor für die Jahre 2020, 2030, 2040 und 2050 genannt werden, der Ausbau hänge stark von der „erforderlichen grundlegenden EEG-Reform und der Weiterentwicklung der sonstigen Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien und den Strommarkt insgesamt“ ab.
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