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Berlin: (hib/TVW) Die Grünen fordern die Bundesregierung auf, die Gesundheitsversorgung im Sinne der Artikel 25 und 26 des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) umzugestalten. In einem entsprechenden Antrag (17/12712) erklären die Grünen es für notwendig, alle Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften, die Leistungsansprüche und die Organisation der Gesundheitsversorgung regeln, auf noch bestehende Widersprüche zur UN-BRK zu überprüfen und diese gegebenenfalls zu beseitigen. In Deutschland lebten immer mehr Menschen mit Behinderungen. Außerdem steige die Zahl der Menschen mit psychischen Erkrankungen. „Diese Personengruppen sind häufiger auf Leistungen des Gesundheitssystems angewiesen als andere Menschen“, führen die Grünen weiter aus. Zudem benötigten sie oft eine intensivere Behandlung und verschiedene Formen der Unterstützung, um Leistungen des Gesundheitswesens in Anspruch nehmen zu können.
Nach Angaben der Abgeordneten verpflichtet der Artikel 25 der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK), der von Deutschland im Jahr 2009 ratifiziert worden sei, die Vertragsstaaten, das Recht behinderter Menschen auf gleichen und diskriminierungsfreien Zugang zu allen Diensten des Gesundheitssystems zu sichern. Das Erste, Fünfte und Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB) enthielten bereits einige Vorgaben zur Erbringung von Gesundheitsleistungen für Behinderte. „In der Praxis vor Ort fällt jedoch immer wieder auf, dass die Umsetzung dieser Regelungen Probleme bereitet oder gar nicht erst stattfindet“, schreiben die Abgeordneten. Daher sei es erforderlich, die medizinische Versorgung von Menschen mit Behinderungen, so auch Pflegebedürftigen, wirksam zu verbessern, insbesondere durch die Stärkung und Förderung integrierter Versorgungsmodelle und der Kooperation von Einrichtungen mit ambulant tätigen Leistungserbringern.
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