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Berlin: (hib/MIK) Um den Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/12619) zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes geht es in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung am Mittwoch, dem 17. April.
Der Gesetzentwurf sieht neben der Umsetzung von europäischem Recht auch die Grundpflicht zur Errichtung von Niedrigstenergiegebäuden vor. Damit sollen Bauherren verpflichtet werden, alle Neubauten nach dem 31. Dezember 2020 als Niedrigstenergiegebäude zu errichten. Für Neubauten, die von Behörden genutzt werden und im Eigentum von Behörden stehen, soll diese Verpflichtung bereits zwei Jahre früher wirksam werden.
Als Sachverständige hat der Ausschuss unter anderem geladen: Werner Genter (KfW Bankengruppe), Harald Rapp (Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KFW), Norbert Verweyen (RWE Effizienz GmbH), Carsten Wachholz (Naturschutzbund Deutschland, NABU), Dietmar Walberg (Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen) und Kai H. Warnecke (Haus & Grund Deutschland).
Die zweistündige Anhörung beginnt um 11 Uhr im Sitzungssaal Raum E 600 im Paul-Löbe-Haus, Berlin. Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32426, Fax: 030/227-30017, E-Mail: verkehrsausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zur Sitzung muss ein Personaldokument mitgebracht werden.
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