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Berlin: (hib/AS) Die Bundesregierung will mit einem Gesetz (17/12955) die rechtlichen Grundlagen für die neue EU-Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012 schaffen. Die Verordnung soll am 1. September 2013 die bisherigen nationalen Regelungen zu Biozid-Produkten ablösen. Als unmittelbar geltendes Unionsrecht bedarf die Biozid-Verordnung eigentlich keiner Umsetzung in nationales Recht, es müssen jedoch im Vorfeld die erforderlichen Bedingungen für den Vollzug der Verordnung, insbesondere die Regelung der Zuständigkeiten bei den entsprechenden Behörden, geklärt werden.
Die neue EU-Biozid-Verordnung führt den Kern der alten EU-Biozid-Richtlinie im wesentlichen fort, strebt aber im Interesse der Wirtschaft eine Straffung und Zentralisierung der Verfahren an und soll zudem der Stärkung des Umwelt- und Verbraucherschutzes dienen. Biozide sind Stoffe zur Bekämpfung von Schadorganismen und werden beispielsweise in Holz- und Desinfektionsmitteln oder auch zur Bekämpfung von Insekten oder Nagetieren im nicht landwirtschaftlichen Bereich verwandt.
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