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Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung hat einen Antrag (17/13060) für eine Zustimmung des Bundestages zum Hilfspaket für Zypern vorgelegt.
Danach ist geplant, Zypern ein Darlehen über insgesamt zehn Milliarden Euro zu gewähren. Davon soll der Beitrag des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) neun Milliarden Euro betragen. Der Internationale Währungsfonds (IWF) soll eine Milliarde Euro zahlen. Mit einer Beschlussfassung des IWF dazu sei im Mai 2013 zu rechnen, heißt im Antrag.
Die Finanzhilfe ist laut Antrag so ausgelegt, dass 7,5 Milliarden Euro zur Abdeckung des Finanzbedarfes des Staatshaushaltes und rund 2,5 Milliarden Euro für die Rekapitalisierung und Umstrukturierung des Bankensektor verwendet werden. Zur Abwicklung beziehungsweise Restrukturierung der Bank of Cyprus und der Laiki Bank sollen jedoch keine Mittel zur Verfügung gestellt werden.
Bei der Umsetzung des Hilfsprogramms soll sichergestellt werden, dass die Größe des inländischen zyprischen Bankensektors weiter verringert wird. Dies soll durch die weitgehende Reduzierung des verbleibenden internationalen Geschäfts zyprischer Banken und die Rückführung des einheimischen Geschäfts auf den zur Finanzierung der zyprischen Realwirtschaft notwendigen Umfang geschehen.
Weiter soll sich Zypern verpflichten, den Staatshaushalt zu konsolidieren. Dazu soll unter anderem eine Zinsertragssteuer angehoben werden und der Körperschaftssteuersatz von derzeit 10 auf 12,5 Prozent erhöht werden. Zudem sollen unter anderem Staatsbetriebe privatisiert und Goldreserven verkauft werden. Mit inländischen Gläubigern soll über das Überrollen von Darlehen im Umfang von rund einer Milliarde Euro verhandelt werden.
Weiter sollen in Zypern Strukturreform umgesetzt werden. Dazu gehört unter anderem ein Abschlag für Frühverrentung und die Begrenzung der monatlichen Renten auf maximal 50 Prozent des höchsten Einkommens. Alle Rentenmaßnahmen sollen auch auf Pensionen angewendet werden.
Das Hilfsprogramm sieht auch einen Bündel von Auflagen zur besseren Bekämpfung von Geldwäsche vor, heißt es weiter. Dazu soll Zypern bei der Geldwäscheprävention besser mit ausländischen Behörden kooperieren und die zyprische Zentralbank soll ihre Überwachung der Institute verstärken.
Die Schuldentragfähigkeitsanalyse der Troika (EZB, IWF, Europäische Kommission) zeige, dass der Schuldenstand bei Umsetzung des Programms zunächst auf rund 126 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) im Jahr 2015 ansteigen würde. Danach könnte er bis zum Jahr 2020 auf rund 105 Prozent sinken. Die Troika bewerte diese Schuldenentwicklung als tragfähig und verweise gleichzeitig auf die Gefahr von Abwärtsrisiken bei der Wirtschaftsentwicklung, heißt es in dem Antrag.
Neben dem Hilfsprogramm für Zypern beantragt die Regierung auch die Zustimmung zur Verlängerung der Laufzeiten der EFSF-Darlehen an Irland und Portugal. Dadurch sollen die beiden Ländern vor Ansteckungseffekte geschützt werden, die den Programmerfolg gefährden könnten. Hierbei verweist die Regierung in ihrem Antrag besonders auf erhöhte Marktunsicherheiten im Umfeld des Programms für Zypern.
Über den Antrag wird der Bundestag wahrscheinlich am Donnerstag debattieren und abstimmen.
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