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Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung soll nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Gesetzentwurf zur Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) vorlegen. Dabei sollen im IFG festgeschriebene Ausnahmetatbestände, aufgrund derer Informationen verweigert werden können, reformiert und insbesondere der „bisher absolute Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen“ durch Einführung einer Abwägungsklausel eingeschränkt werden, fordert die Fraktion in einem Antrag (17/13097) mit dem Titel „Informationsfreiheit weiter entwickeln“. Der Antrag steht am Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums. Ferner sollen die Behörden laut Vorlage mit dem Gesetzentwurf unter anderem dazu verpflichtet werden, amtliche Originaldokumente als auch aufbereitete Informationen im Internet zur Verfügung zu stellen.
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