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Berlin: (hib/VER) Mit den jüngsten Reformen des Leistungsrechts des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) im Jahr 2011 seien „wichtige Weichenstellungen für eine Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Jobcenter und auch der Sozialgerichte erfolgt“. Das schreibt die Bundesregierung in ihre Antwort (17/12413) auf eine Kleine Anfrage (17/12269) der Grünen-Fraktion. Es gelte, auch künftig „das Potenzial dieser Reform vollständig zu nutzen und weiteren Bedarf an Änderungen sehr sorgfältig aufzubereiten“. Vorschläge der Bundesagentur für Arbeit (BA) für eine bürgerfreundliche Grundsicherung vom März 2012 würden derzeit in einer Arbeitsgruppe von Bund, Ländern und fachkundigen beurteilt werden.
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