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Berlin: (hib/STO) Die Arbeit der Conterganstiftung ist Gegenstand einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (17/12998). Wie die Fraktion darin schreibt, erhob der Sachverständige Andreas Meyer – Vorsitzender des Bundes Contergangeschädigter und Grünenthalopfer e. V. und gewähltes ordentliches Mitglied im Stiftungsrat der Conterganstiftung - in einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses am 1. Februar 2013 „schwere Vorwürfe gegen die Bundesregierung und die Gremien der Conterganstiftung“. In einem Brief des Vorstandes der Stiftung vom 22. Februar an den Familienausschuss habe sich Vorstandsmitglied Karl Schucht gehalten gesehen, dem von Meyer abgegebenen Statement „entgegenzutreten, soweit dieses bewusst unwahre Behauptungen enthält, die allein geeignet sind, die Conterganstiftung herabzuwürdigen und in ein schlechtes Licht zu setzen“. Eine diesbezügliche Gegenäußerung von Meyer habe der Ausschuss mit Datum vom 8. März erhalten.
Wissen wollen die Abgeordneten, inwieweit der Brief von Schucht „nur die Meinung des Stiftungsvorstandes oder auch die des aufsichtführenden Bundesministeriums“ abbildet. Auch erkundigen sie sich danach, inwieweit die Bunderegierung die Aussage teilt, dass Meyers Statement „bewusst unwahre Behauptungen enthält, die allein geeignet sind, die Conterganstiftung herabzuwürdigen und in ein schlechtes Licht zu setzen“. Ferner fragen sie unter anderem, ob die Bundesregierung die Auffassung des Vorstandes der Conterganstiftung teilt, „dass Andreas Meyers Behauptungen, Grünenthal habe Gutachter der medizinischen Kommission bezahlt und es gebe einen diesbezüglichen Vertrag mit der Conterganstiftung, unwahr sind“.
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