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Berlin: (hib/VER) Die Nutzung des Potenzials der jüngeren technischen Entwicklung für den Rechtsverkehr auf prozessualem Gebiet ist laut Experten zu begrüßen. Das erklärten die insgesamt neun Sachverständigen mehrheitlich, die am Montagnachmittag zu einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses geladen waren. Im Fokus standen dabei zwei Gesetzesinitiativen von Bundesrat und Bundesregierung.
Der Regierungsentwurf (17/12634) sieht unter anderem vor, dass „die Zugangshürden für die elektronische Kommunikation mit der Justiz bedeutend gesenkt und das Nutzervertrauen im Umgang mit dem neuen Kommunikationsweg gestärkt werden“. Im Zentrum des Entwurfs des Bundesrats (17/11691) steht der Vorschlag, stufenweise flächendeckend den elektronischen Rechtsverkehr für alle Gerichtsbarkeiten einzuführen. Ziel sei es unter anderem, „einen zeitgemäßen weiteren Schritt hin zu mehr Bürgernähe zu vollziehen“, heißt es in der Vorlage. Anlass der Länderinitiative ist die Erkenntnis, dass freiwillige Angebote zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten offenbar bislang nur im geringen Umfang genutzt werden.
In der Expertenanhörung sagten unter anderem Holger Radke, Vizepräsident des Landgerichts Mannheim, und Christoph Sandkühler von der Bundesrechtsanwaltskammer, Berlin, dass sie die Verabschiedung des Regierungsentwurfs noch vor der Sommerpause begrüßen würden. Auch Wolfram Viefhues, weiterer aufsichtsführender Richter am Amtsgericht Oberhausen, erklärte, die Zeit sei reif für das Gesetz.
Maximilian Herberger vom Institut für Rechtsinformatik der Universität des Saarlandes, Saarbrücken, lobte den weitgehenden Konsens zwischen Bund und Ländern. Möglicherweise erkläre die Tatsache, dass das Gesetzesvorhaben die Vermittlung eines „hochrangigen Rechtswerts“ sei, diese Einigkeit.
Kritik kam unter anderem von Uwe Boysen, Vorsitzender Richter am Landgericht Bremen i.R. und Vorsitzender des Deutschen Vereins der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf. Mit Blick auf die gleichberechtigte Teilnahme von Menschen mit Behinderungen forderte Boysen „in das Gerichtsverfassungsgesetz eine generelle, verfahrensordnungsübergreifende Regelung aufzunehmen, die dazu verpflichtet, den elektronischen Rechtsverkehr nach Maßgabe einer zu erlassenden Rechtsverordnung grundsätzlich barrierefrei zu gestalten“.
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