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Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (17/13030) zur Änderung des Ausführungsgesetzes zu dem Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Abnahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt vorgelegt. Im Zusammenhang mit der Einführung des elektronischen Bezahlsystems sei es notwendig, die im Ausführungsgesetz enthaltenen Ordnungswidrigkeitentatbestände anzupassen. Der Bundesrat macht in seiner Stellungnahme drei Änderungsvorschläge, die die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung teilweise ablehnt.
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