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Berlin: (hib/VER) Die Bundesregierung will die Straffung und Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung fortführen. Deshalb hat sie einen Gesetzentwurf zur „Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen“ (17/12297) in den Bundestag eingebracht. Mit dieser Initiative sollen die Unfallkassen des Bundes auf einen Träger reduziert werden. Am Montagnachmittag war der Entwurf Thema einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales, zu der elf Experten geladen waren.
Die IG Metall, vertreten durch Heinz Fritsche, begrüßt den Kern des Entwurfes, also die Fusion der bundesunmittelbaren Unfallkassen. Nun sei es wünschenswert, dass die „betroffenen Bundesländer die Kraft dazu finden würden, ihrerseits die Unfallkassen in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich zu verschmelzen“.
Auch der Vertreter der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V., Joachim Breuer, sprach sich für die „Zielrichtung des vorliegenden Gesetzentwurfs“ aus. Der Gesetzentwurf verknüpfe die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben zur Reduktion der Zahl der bundesunmittelbaren Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand „weitgehend mit den Gestaltungsvorstellungen der Selbstverwaltungen der betroffenen Träger“.
Saskia Osing von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände äußerte Kritik an der geplanten Ausweitung der Betriebsprüfungen, der zufolge jeder Arbeitgeber mindestens alle vier Jahre wegen der Melde- und Abgabepflichten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) zu überprüfen sein soll. Damit würde sich der Bürokratieaufwand von Unternehmen und Rentenversicherung deutlich erhöhen.
Künstlersozialkasse (KSK) und Deutscher Journalistenverband (DJV) bewerteten die Gesetzesnovelle positiv. KSK-Vertreter Uwe Fritz erklärte, dass mit der beabsichtigten Neuregelung eine redaktionelle Klarstellung beziehungsweise Verdeutlichung zur Prüfung der Künstlersozialabgaben durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) verbunden sei. Sie regele nun „unmissverständlich, dass der Vier-Jahres-Prüfungsturnus“ auch für die Prüfung der Künstlersozialabgabe gelte. Die Klarstellung sei notwendig, weil die Träger der DRV die bestehende Vorschrift derzeit „dahingehend auslegen, dass ihnen ein Auswahlermessen hinsichtlich Art und Zahl der zu prüfenden Arbeitgeber zustehe“, sagte Fritz. Ins einer schriftlichen Stellungnahme verspricht sich der DJV davon die Zahlung der KSK-Abgaben durch Unternehmen, die bisher nicht gezahlt haben. Der DJV beziffert die entgangen Einnahmen der KSK für die Alterssicherung freier Journalisten durch nicht bezahlte Abgaben auf etwa 40 bis 50 Millionen Euro pro Jahr.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund dagegen erklärt, dass es sich bei der vorgesehenen Ergänzung keinesfalls "um eine bloße 'redaktionelle Klarstellung', sondern um eine weitreichende Rechtsänderung mit erheblichen Auswirkungen für die Rentenversicherungsträger und die Arbeitgeber" handele. Diese Rechtsänderung hätte zur Folge, so wird in der schriftlichen Stellungnahme ausgeführt, "dass nicht – wie bisher – 70.000, sondern 800.000 Arbeitgeber pro Jahr wegen der Künstlersozialabgabe geprüft werden müssten. Somit würden die Rentenversicherungsträger zusätzlich etwa 580 Beschäftigte benötigen, was zusätzliche Verwaltungskosten von etwa 50 Millionen Euro jährlich bedeuten würde.
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