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Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wendet sich gegen eine übereilte Entscheidung des Bundestages über einen möglichen Antrag des Parlaments auf ein Verbot der NPD. Eine solche Entscheidung „im Hau-Ruck-Verfahren ohne Beratung in Ausschüssen und Anhörungen ist der Bedeutung eines Parteienverbots nicht angemessen“, argumentiert die Fraktion in einem Antrag mit dem Titel „Rechtsextremismus umfassend bekämpfen“ (17/13240).
Darin schreiben die Abgeordneten, die NPD agiere „als politischer beziehungsweise parlamentarischer Arm einer gewalttätigen nationalsozialistischen Bewegung“. Sie sei eine rechtsextreme und verfassungsfeindliche Partei, „die unverhohlen hetzerisch auftritt und auf die Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Rechtsordnung ausgerichtet ist“. Die Partei sei mit allen zur Verfügung stehenden „geeigneten demokratischen und rechtsstaatlichen Mitteln zu bekämpfen: mit Aufklärung, Bildungsarbeit, engagierter Unterstützung und finanzieller Absicherung zivilgesellschaftlicher Initiativen gegen Rechts, mit konsequentem Eintreten gegen Rassismus und alle Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit (...) und ebenso mit konsequenter Verfolgung aller Rechtsübertretungen“.
Zu den rechtsstaatlichen Mitteln könne auch ein Parteiverbotsverfahren gemäß Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes gehören, heißt es in der Vorlage weiter. Der Bundesrat habe beschlossen, beim Bundesverfassungsgericht einen solchen Verbotsantrag stellen zu wollen. Wenn dies geschehe, habe auch der Bundestag Interesse an einem erfolgreichen Verfahren.
Im Bundestag bestehen jedoch der Fraktion zufolge unterschiedliche Auffassungen, ob ein Antrag auf Einleitung eines Verbotsverfahrens derzeit das geeignete Mittel sei. Es gebe „Stimmen, die nicht zuletzt aus der Erfahrung der deutschen Geschichte ein solches Verbotsverfahren stark befürworten und erwarten, dass im Erfolgsfalle rechtsextreme Strukturen erheblich geschwächt würden, insbesondere auch finanziell“. Es gebe aber auch „Stimmen, die Parteiverboten im demokratischen Staat grundsätzlich skeptisch gegenüberstehen oder auch einwenden, dass ein Verbot rechtsextreme Aktivitäten nur verlagern würde“. Zudem bestünden unterschiedliche Einschätzungen zu der Frage, wie erfolgversprechend ein Verbotsantrag im Lichte der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte wäre. Anders als die Exekutive habe das Parlament die im Auftrag der Innenminister und –senatoren von Bund und Ländern erstellte „,Materialsammlung für ein mögliches Verbotsverfahren‘ nicht sicher selbst bewerten“ können.
Zu der „notwendigen Diskussion über ein NPD-Verbotsverfahren“ gehörten weitere Maßnahmen im Kampf gegen Rechtsextremismus, mahnen die Abgeordneten. „Rassistisches, antisemitisches, homophobes oder antimuslimisches Denken“ finde „nicht nur in der extremen Rechten Rückhalt, sondern auch in der sogenannten Mitte der Gesellschaft Resonanz“. Dem müsse entschiedener entgegengewirkt werden. Auch müsse „das eklatante Versagen der Sicherheitsbehörden gegenüber der Terrorgruppe ,Nationalsozialistischer Untergrund‘ zu umfassenden Reformen führen“.
Die Bundesregierung wird in dem Antrag aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den Ländern zahlreiche Maßnahmen zur Bekämpfung des Rechtsextremismus zu ergreifen. So soll sie laut Vorlage den Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder verbessern, „ohne dadurch den Datenschutz und das Gebot der Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten zur Disposition zu stellen“. Auch soll sie nach dem Willen der Fraktion für eine „systematischere Erfassung rechtsextrem motivierter Straftaten“ sorgen und dabei die „Erfahrungen zivilgesellschaftlicher Opferberatungsstellen“ einbeziehen. Zu den weiteren Forderungen des Antrags gehört unter anderem, dass die Bundesregierung „ein Moratorium für den Einsatz von V-Leuten in der rechten Szene“ verhängen und prüfen soll, „ob und unter welchen Voraussetzungen der Einsatz von V-Leuten weiterhin zu rechtfertigen ist“.
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