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Berlin: (hib/STO) Die Nachrichtendienste des Bundes haben im Jahr 2011 weniger Auskunftsverlangen nach dem Terrorismusbekämpfungsgesetz gestellt als im Vorjahr. Dies geht aus einer Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (17/12774) hervor. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), der Bundesnachrichtendienst (BND) und der Militärische Abschirmdienst (MAD) dürfen nach den gesetzlichen Regelungen zur Terrorismusbekämpfung unter bestimmten Voraussetzungen etwa von Luftfahrtunternehmen, Kreditinstituten, Post- und Telekommunikationsunternehmen kunden- beziehungsweise nutzerbezogene Auskünfte verlangen sowie technische Mittel zur Ortung und Identifizierung aktiv geschalteter Mobiltelefone – sogenannte IMSI-Catcher – einsetzen.
Den Angaben zufolge hat das BfV im Jahr 2011 insgesamt 56 Auskunftsverlangen vorgenommen, von denen 115 Personen betroffen waren, und 14 IMSI-Catcher-Einsätze mit 19 Betroffenen durchgeführt. Der überwiegende Teil sei auf Auskunftsverlangen bei Telekommunikations- und Teledienstunternehmen entfallen. BND und MAD nahmen laut Vorlage 2011 keine der Maßnahmen vor.
Im Vergleich zum Jahr 2010 habe sich die Anzahl der Maßnahmen damit um 15 verringert, heißt es in der Unterrichtung weiter. Festzustellen sei auch eine Reduzierung der von den Maßnahmen insgesamt betroffenen Personen von 165 im Jahre 2010 auf 134 im Jahr 2011.
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