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Berlin: (hib/TVW) Vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2011 sind 20 Anträge auf Genehmigung der Einfuhr und Verwendung beziehungsweise Genehmigung der Verwendung humaner embryonaler Stammzellen (hES-Zellen) an das Robert-Koch-Institut (RKI) gestellt worden. Dies teilt die Bundesregierung in ihrem als Unterrichtung (17/12882) vorliegenden fünften Erfahrungsbericht über die Durchführung des Stammzellgesetzes mit. Das Gesetz und seine Novellierung im Jahre 2008 hätten die Forschung mit hES-Zellen in Deutschland ermöglicht, ohne den Schutz menschlicher Embryonen nach dem Embryonenschutzgesetz einzuschränken.
Aus dem Erfahrungsbericht zieht die Bundesregierung den zusammenfassenden Schluss, dass sich der potentielle Nutzen humaner embryonaler und induzierter pluripotenter Stammzellen (hES- und hiPS-Zellen) für die Entwicklung neuer Therapiekonzepte und Wirkstoffe im Berichtszeitraum deutlich konkretisiert habe. Die seit Inkrafttreten des Stammzellgesetzes am 28. Juni 2002 genehmigten 69 Anträge auf Einfuhr und Verwendung von hES-Zellen zeigten, dass die durch das Gesetz eröffneten Möglichkeiten wahrgenommen würden. Demgegenüber sei noch nicht absehbar, wie die verschiedenen Risiken eliminiert oder minimiert werden könnten, die mit der klinischen Applikation von aus pluripotenten Stammzellen hergestellten Zellpräparaten verbunden seien. „Trotz der beachtlichen Fortschritte und großen Dynamik des Forschungsgebietes müssen wichtige grundlegende Fragen noch weitergehend untersucht werden“, schreibt die Bundesregierung.
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