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Berlin: (hib/HAU) Die Förderung der deutschen Auslandsschulen soll zukunftssicher und ihrer Bedeutung angemessen gestaltet werden. Das ist das Ziel eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung (17/13058), der am Freitag in erster Lesung beraten werden soll. Laut Entwurf soll die Finanzierung für voll ausgebaute deutsche Auslandsschulen „mit konstant hohen Abschlusszahlen“ gesetzlich geregelt werden, um so „erreichte Erfolge“ zu verstetigen. Zugleich werde für neue Schulen ein zusätzlicher Wachstumsanreiz geschaffen, heißt es in dem Regierungsentwurf. Wie aus dem Gesetzentwurf hervorgeht, soll jenen deutschen Auslandsschulen ein Anspruch auf finanzielle und personelle Förderung gewährt werden, die dazu beitragen, eine möglichst große Anzahl im Ausland lebender Schülerinnen und Schüler zu einem in Deutschland anerkannten schulischen Bildungsabschluss zu führen.
Dadurch, so heißt es zur Begründung, sollen erfolgreich arbeitende Schulen belohnt und Anreize für eine zielorientierte Arbeit aller deutschen Auslandsschulen gesetzt werden. Zugleich würden auf diese Weise Erfolge beim Aufbau deutscher Auslandsschulen abgesichert. Wie es weiter heißt, soll die Laufzeit der Förderbeiträge auf bis zu drei Jahre die Planungssicherheit der Schulträger deutlich verbessern. Zum anderen werde der Verwaltungsaufwand der fördernden Stellen und der Schulträger reduziert. Dies bedeute jedoch nicht, dass dieser Zeitraum ausgeschöpft werden müsse. Gewichtige Gründe eines Schulträgers oder der fördernden Stellen könnten eine kürzere Förderung erforderlich machen.
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