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Berlin: (hib/STO) Im Jahr 2011 sind dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) insgesamt etwas mehr Individualmaßnahmen zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses genehmigt worden als im Jahr davor. Das geht aus einer Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (17/12773) hervor. Danach bildeten wie in den vorangegangenen Jahren Anordnungen im Zusammenhang mit der Bekämpfung des internationalen Terrorismus den Schwerpunkt.
Laut Vorlage genehmigte die G 10-Kommission den drei Nachrichtendiensten im ersten Halbjahr 2011 insgesamt 79 Beschränkungsmaßnahmen in Einzelfällen und im zweiten Halbjahr 77. Im Vorjahr waren es den Angaben zufolge noch 62 Einzelmaßnahmen im ersten Halbjahr und 75 im zweiten Halbjahr.
Der Anteil der Beschränkungsmaßnahmen des BfV lag 2011 bei 67 Einzelmaßnahmen im ersten und 64 Einzelmaßnahmen im zweiten Halbjahr, wie es in der Unterrichtung weiter heißt. Im ersten Halbjahr handelte es sich den Angaben zufolge um 16 neu begonnene und 50 aus dem Jahr 2010 fortgeführte Überwachungen. Eine bereits beendete Maßnahme sei wieder aufgenommen worden. Im zweiten Halbjahr waren es der Vorlage zufolge zwölf neu begonnene und 52 aus dem ersten Halbjahr 2011 fortgeführte Überwachungen.
Den Arbeitsbereich des BND betrafen 2011 laut Unterrichtung im ersten Halbjahr zwölf Anordnungen, von denen neun aus 2010 übernommen wurden. Im zweiten Halbjahr seien es 13 Anordnungen gewesen, von denen sechs aus der ersten Jahreshälfte übernommen worden seien. Seitens des MAD wurden 2011 den Angaben zufolge keine Einzelbeschränkungen vorgenommen.
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