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Berlin: (hib/STO) Mehrere Oppositionsanträge zum Thema „Korruption im Gesundheitswesen“ sind am Mittwoch Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses. Zu der auf eineinhalb Stunden veranschlagten Veranstaltung, die um 16.00 Uhr im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus (Raum 3.101) beginnt, werden neben Vertretern zahlreicher Verbände und Organisationen auch acht Einzelsachverständige erwartet. Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses (gesundheitsausschuss@bundestag.de) mit Namen, Geburtsdatum und Wohnort anzumelden.
Die SPD-Fraktion fordert in ihrem Antrag (17/12213) die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem Korruption im Gesundheitswesen generell unter Strafe gestellt wird. Es sei notwendig, klar zum Ausdruck zu bringen, dass Bestechung und Bestechlichkeit hinter dem Rücken der Patienten und zu Lasten des Gesundheitssystems kein Kavaliersdelikt seien, sondern einen Straftatbestand darstellten, heißt es in der Vorlage. Der Bundesgerichtshof (BGH) habe durch seinen Beschluss vom 29. März 2012 klargestellt, dass „korruptives Verhalten“ von niedergelassenen Vertragsärzten nach dem geltenden Strafrecht nicht strafbar sei. Hier bestehe „eine Regelungslücke, die geschlossen werden muss“.
Nach einem Antrag der Fraktion Die Linke (17/12451) soll die Regierung einen Gesetzentwurf vorlegen, demzufolge korruptives Verhalten von Ärzten, Zahnärzten und anderen Leistungserbringern sowie „sonstigen Beteiligten im Gesundheitswesen, etwa der Pharma- und Medizinprodukteindustrie, unter Strafe gestellt oder in weniger schweren Fällen mit einer Geldbuße geahndet wird“. Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert ein Gesetz, das Bestechlichkeit und Bestechung von Ärzten und anderen Leistungserbringern im Gesundheitswesen unter Strafe stellt. In ihrem Antrag (17/12693) verlangen die Grünen ferner die Einführung von Regelungen, die ökonomische Verflechtungen aller beteiligten Akteure des Gesundheitswesens transparent machen sollen.
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