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Berlin: (hib/HLE) Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat die Verordnung zur Durchführung der Seeschiffbewachungsverordnung (17/13309) vorgelegt. „Die Seeschiffbewachungsdurchführungsverordnung gibt dem Bewachungsunternehmen sowie den eingesetzten Wachpersonen klare vorgaben über die Anforderungen für die Zulassung von Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen und die jeweils zu erbringenden Nachweise im Antragsverfahren“, wird dazu erläutert.
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