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Berlin: (hib/HLE) Die Mitfinanzierung exorbitanter Gehälter und Abfindungen durch die Allgemeinheit soll beendet werden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (17/13239) die Eingrenzung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von unverhältnismäßig hohen und nur auf den kurzfristigen Erfolg ausgerichteten Vergütungen. Daher will die Fraktion den Betriebsausgabenabzug von Abfindungen auf eine Million Euro pro Kopf begrenzen. Der Betriebsausgabenabzug von Gehältern soll auf 500.000 Euro jährlich pro Kopf begrenzt werden. Außerdem soll die Regierung Vorschläge vorlegen, damit Gehälter stärker am langfristigen Erfolg eines Unternehmens orientiert werden. Zudem soll die persönliche Haftung von Vorstandsmitgliedern etwa gegenüber geschädigten Anlegern für falsche Kapitalmarktinformationen ausgeweitet werden.
Die Fraktion schreibt in ihrem Antrag, Selbstverpflichtungen und bestehende Regelungen zur Angemessenheit von Vorstandsvergütungen hätten bisher keine Verhaltensänderungen ausgelöst. Und allein auf eine Stärkung der Hauptversammlungen zu setzen, greife auch zu kurz.
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