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Berlin: (hib/HLE) Die Gewinnung von unkonventionellem Erdgas mit Hilfe giftiger Chemikalien soll grundsätzlich verboten werden. Dieses Ziel verfolgt ein von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebrachter Gesetzentwurf (17/13553), mit dem das Bundesberggesetz ergänzt werden soll. „Da nach der geltenden Rechtlage der Einsatz von Fracking im Rahmen von Betriebsplänen genehmigt werden kann, ist mit einer Änderung des Bundesberggesetzes ein grundsätzliches Verbot von Fracking mit gefährlichen Chemikalien sicherzustellen“, fordert die Fraktion.
Zur Begründung heißt es, Studien des Umweltbundesamtes und des Landes Nordrhein-Westfalen hätten gezeigt, dass der Einsatz von Fracking derzeit mit ungewissen Risiken verbunden sei. Bevor Fracking in Deutschland zugelassen werden könne, müssten entsprechende Risiken sicher ausgeschlossen werden.
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