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Berlin: (hib/SUK) Die Pläne der Koalition, die Notdienste der Apotheken über einen Zuschlag zu honorieren und damit die Versorgung mit Arzneimitteln sicherzustellen, stoßen bei Experten auf Zustimmung. Dies wurde bei einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses am Montag, 13. Mai 2013, deutlich. Thema der Anhörung waren verschiedene Gesetzentwürfe der Koalition zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (17/13083) und zur Sicherstellung des Apothekennotdienstes (17/13081) sowie ein Antrag der SPD zur Versorgung mit Arzneimitteln (17/12847).
Der Geschäftsführer der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, Sebastian Schmitz, zeigte sich mit dem Gesetzentwurf zum Apothekennotdienst „sehr einverstanden“ und prognostizierte, dieser werde sein Ziel erreichen. Es sei sinnvoll, die Mittel an die zu verteilen, „die den Notdienst leisten“. Der Einzelsachverständige Karl-Dieter Voß stellte fest, ein Start des geplanten Fonds zum 1. Juli wäre kaum möglich gewesen, der nun geplante Starrtermin 1. August sei „auch noch ambitioniert, ist aber zu schaffen“.
Für den GKV Spitzenverband erklärte Antje Haas, es sei „ein Webfehler“ des Entwurfs, dass die Nachtgebühr von 2,50 Euro bestehen bleiben solle. Dies betonte auch ihr Kollege Johann-Magnus von Stackelberg. Er halte zudem die Abwicklung des Zuschusses über einen Fonds für einen hohen bürokratischen Aufwand und schlage vor, dass der Großhandel die Abwicklung der Zuschläge organisieren solle.
Für den Verband der Privaten Krankenversicherung gab Volker Leienbach zu bedenken, mit dem geplanten Modell würde „erstmals nicht die tatsächlich erbrachte Leistung bezahlt, sondern deren Bereitstellung“. Wenn dabei die Nachtzuschläge erhalten blieben und gleichzeitig eine Zahlung von 16 Cent pro abgegebener Packung zu zahlen sei, würden so „zwei Stränge parallel“ genutzt – man solle sich für einen entscheiden. Leinbach sagte, der Weg über den Fonds sei „insgesamt sachgerecht“, alle anderen Alternativen seien „deutlich bürokratielastiger“. Er plädierte dafür, die Abwicklung des Notdienstes und seine Finanzierung in der Sphäre der Apothekerschaft zu belassen.
Für heftigen Widerspruch sorgten die Pläne von Union und FDP, nach denen die Vergütungen von Kassen- und KV-Vorständen künftig von den Aufsichtsbehörden vor Vertragsabschluss geprüft und genehmigt werden sollen und „angemessen“ zu sein haben. Dagegen protestierte für den GKV-Spitzenverband Johann-Magnus von Stackelberg. Er verstehe nicht, warum eine solche Regelung getroffen werde und rate, davon „die Finger“ zu lassen. Damit werde in die Selbstverwaltung eingegriffen und die Personalauswahl behindert. Bislang hätten die GKV-Verträge keinen Grund zur Beanstandung gegeben. Er frage sich: „Warum machen Sie das dann?“
Der SPD-Vorschlag, ein zentrales Melderegister für Arzneimittellieferengpässe in die Wege zu leiten, wurde vor allem von den Vertretern aus der Apothekerschaft begrüßt. Markus Müller, Vizepräsident des Bundesverbands Deutscher Krankenhausapotheker, sagte aber, dieser Vorschlag sei nur zielführend, wenn die Meldung auch verpflichtend wäre. Auch ein Vertreter der Deutschen Gesellschaft für onkologische Pharmazie betonte, es sei „ein großer Schritt“ vorwärts, dass diese Listung „überhaupt zustande gekommen“ sei. Viele Menschen würden die Dramatik der Situation nicht sehen. durch Lieferengpässe könne es dazu kommen, dass bei vielen Kranken Therapien nicht durchgeführt werden könnten.
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