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Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung hält eine Kennzeichnung „Made in Israel“ nur „für Produkte aus dem israelischen Staatsgebiet innerhalb der Grenzen von vor 1967“ für zulässig. Wie sie in ihrer Antwort (17/13511) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen (17/13339) weiter schreibt, sei dies auch die Auffassung sämtlicher EU-Mitgliedstaaten. Aus der Anwendung des geltenden EU-Rechts zur Herkunftskennzeichnung würden sich auf den spezifischen Fall der durch Israel besetzten Gebiete zahlreiche Fragen ergeben, die durch eine einheitliche Anwendung in der EU durch eine Orientierungshilfe der Europäischen Kommission geklärt werden sollten. Die Kommission habe zu diesem Thema Fragebogen an die Mitgliedstaaten versandt und werte deren Antworten im Augenblick aus. „Die Bundesregierung sieht diesen Prozess in Brüssel als ein zentrales Element der Bemühungen um vollständige und effektive Umsetzung der bestehenden Gesetzgebung mit Bezug auf Siedlungsprodukte.“
Die Bundesregierung unterstreicht zudem, „dass sie Boykotte ablehnt und dass die Diskussion in der EU über Kennzeichnung von Siedlungsprodukten keine Diskussion über Boykotte ist, sondern eine über die korrekte Anwendung geltenden EU-Rechts zum Verbraucherschutz“. Maßgeblich sei die vollständige Information des Verbrauchers.
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