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Berlin: (hib/CHE) Für die rückwirkende Auszahlung von
Ghetto-Renten interessiert sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. In einer Kleinen Anfrage (17/12902) weisen die Grünen darauf hin, dass es bei der Umsetzung des Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG) von 2002 zu unterschiedlichen Auslegungen von Seiten der Rentenversicherung und der Sozialgerichte gekommen sei. Erst 2009 sei die Praxis für rechtswidrig erklärt worden. Im Zuge dieses Urteils und der damit einhergehenden Neuprüfung aller Rentenanträge sollte den Betroffenen eine Rentenzahlung ab 1997 ermöglicht werden. Den meisten Betroffenen sei jedoch nur eine Nachzahlung ab 2005 gewährt worden. Zu diesem Umstand verlangen die Grünen detaillierte Informationen von der Bundesregierung.
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