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Berlin: (hib/HLE) Die deutschen Kommunen sollen auch in Zukunft frei entscheiden können, ob sie Leistungen in Eigenregie erbringen oder Dritte unter Beachtung des Vergaberechts damit betrauen. „Die Bundesregierung setzt sich daher mit Nachdruck dafür ein, dass dies in der Richtlinie ausdrücklich klargestellt wird“, heißt es in der Antwort der Regierung (17/13284) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/12970) zur möglichen Einschränkung der kommunalen Daseinsvorsorge im Bereich Wasser durch die geplante Konzessionsrichtlinie der Europäischen Union.
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