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Berlin: (hib/KOS) Auf eine kritische Überprüfung der im Mai 2009 vom Bundestag beschlossenen Anti-Terror-Gesetze zielt eine Kleine Anfrage der Linken (17/13333), wobei es um die Aufnahme der drei Paragraphen 89a, 89b und 91 ins Strafgesetzbuch geht. Mit zahlreichen detaillierten Einzelfragen an die Adresse der Regierung will die Fraktion herausfinden, wie viele Ermittlungen gemäß diesen drei Paragraphen eingeleitet wurden, wie viele dieser Verfahren sich auf das EU-Gebiet oder auf das Ausland außerhalb der EU bezogen, wie oft Untersuchungshaft verhängt wurde, wie viele Urteile in solchen Fällen ergangen seien und wie viele Freisprüche verkündet worden seien. Konkret will die Linke auch erfahren, wie oft Ermittlungen wegen eines Aufenthalts in sogenannten Terrorcamps angestrengt wurden.
In ihrer Anfrage erinnert die Fraktion daran, dass mit der Neuregelung von 2009 schon die Vorbereitung schwerer staatsgefährdender Straftaten oder die bloße Verbreitung von Anleitungen dazu als strafbar eingestuft würden, ohne dass es zu einer konkreten Planung oder gar Ausführung eines solchen Vorhabens kommen müsse. Der Aufenthalt in „Terrorcamps“ könne ebenso wie die Anleitung zu Gewaltakten im Internet mit bis zu zehn Jahren Haft geahndet werden. Diese „Vorfeldstrafbarkeit“ hätten seinerzeit Juristenverbände sowie FDP und Linke als rechtsstaatswidrigen Bruch mit dem Prinzip des Tatstrafrechts und als „Gesinnungsstrafrecht“ kritisiert.
Die Fraktion will wissen, wie es um die von Union und FDP im Koalitionsvertrag beschlossene Evaluierung der damals beschlossenen Maßnahmen steht. In diesem Zusammenhang fragt die Linke u.a. nach der praktischen Wirksamkeit der drei Paragraphen bei der Terrorbekämpfung und nach deren Auswirkung auf die Bürgerrechte. Die Regierung soll auch erklären, ob Änderungen oder die Abschaffung der drei Paragraphen geplant seien.
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